FAQ
Häufige Fragen im Schadenfall.
Kurz und fachlich. Suchen Sie eine Frage oder scrollen Sie durch alle Antworten.
- Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
- Unverzüglich – bei Sachversicherungen in der Regel binnen 3 bis 7 Tagen, bei Kfz-Haftpflicht binnen einer Woche.
- Ist mein zerbrochenes Handy versichert?
- Nur mit spezieller Handyversicherung oder Elektronik-/Allgefahrenbaustein. Sturzschäden sind über Hausrat sonst nicht abgedeckt.
- Zahlt Hausrat, wenn mein Rad am Bahnhof gestohlen wird?
- Nur mit Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl. Ohne diesen greift Hausrat nur bei Einbruch in einen abgeschlossenen Raum.
- Ist ein Wildunfall versichert?
- Teilkasko übernimmt Zusammenstöße mit Haarwild. Gute Tarife zahlen für alle Tiere. Wildunfall-Bescheinigung vom Förster einholen.
- Nachbar unter mir – Wasserschaden durch mich, was tun?
- Der Nachbar meldet Schäden an seiner Hausratversicherung. Sie melden Ihrem Haftpflichtversicherer. Rechnungen nicht selbst begleichen.
- Brauche ich eine Anzeige nach Einbruch?
- Ja. Polizeianzeige und Stehlgutliste sind Voraussetzung für die Regulierung.
- Brauche ich Elementarschutz?
- Grundsätzlich ja – bei 50 Prozent der Haushalte ist Rückstau oder Starkregen realistisch. Prüfen Sie ZÜRS-Zone.
- Ist eine Glasbruchversicherung sinnvoll?
- Bei großen Fenster- oder Wintergartenanlagen ja. Handys sind darüber nicht versichert.
- Vollkasko oder Teilkasko?
- Vollkasko empfohlen für Fahrzeuge unter 5 Jahren oder mit Kreditfinanzierung. Danach oft Teilkasko genug.
- Wie weise ich Sturmschaden nach?
- DWD-Daten der Station nächster Umgebung oder Nachweis vergleichbarer Sturmschäden in der Nachbarschaft.
- Sind Vorsatzschäden versichert?
- Nein. Vorsatz ist ausnahmslos ausgeschlossen. Bei Kfz-Haftpflicht zahlt der Versicherer den Geschädigten und regressiert beim Verursacher.
- Kfz-Haftpflicht – wie lange habe ich Zeit?
- Eine Woche laut AKB. Bei komplexen Fällen und Verletzten: sofort anrufen.
- Ist ein Rückstau versichert?
- Nur mit Elementar-Baustein. Ohne diesen zahlt weder Hausrat noch Wohngebäude.
- Zahlt Haftpflicht für kleine Kinder?
- Grundsätzlich nein, weil unter 7 Jahren keine Haftung besteht. Nur mit Zusatzbaustein deliktunfähige Kinder.
- Ist ein Sengschaden versichert?
- Meist ausgeschlossen. Nur Brand-, Blitz-, Explosionsschäden.
- Was ist eine Allgefahrendeckung?
- Deckt alles außer explizit Ausgeschlossenem. Meist teurer, aber sehr umfassend.
- Wer ist der Versicherungsombudsmann?
- Kostenlose Schlichtungsstelle bei Streit mit Versicherer bis 10.000 Euro bindend, darüber empfehlend.
- Warum eine Wartezeit bei Elementar?
- 14 Tage Wartezeit sollen verhindern, dass bei akuter Wetterlage kurzfristig abgeschlossen wird.
- Neuwert vs. Zeitwert – was ist der Unterschied?
- Neuwert = Kosten für Wiederbeschaffung neu. Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung.
- Fahrrad zum Neuwert versichern?
- Ja, hochwertige Tarife entschädigen Fahrräder zum Neuwert innerhalb der ersten 3 bis 6 Jahre.
