Schadenart

Wasserschaden richtig einschätzen und melden

Was Leitungswasser abdeckt, wo Elementarschutz beginnt und was Sie in den ersten Minuten tun sollten.

Rohrbruch, undichte Waschmaschine, defekter Zulaufschlauch – die Wohngebäudeversicherung zahlt am Gebäude, die Hausratversicherung an beweglichen Sachen. Grundwasser und Rückstau sind meist ausgeschlossen.

Sofortmaßnahmen

  1. Schritt 01
    Hauptwasserhahn zudrehen

    Weiterlaufendes Wasser stoppen, um den Schaden zu minimieren.

  2. Schritt 02
    Strom in betroffenen Räumen abschalten

    Gefahr durch Kurzschluss und Stromschlag.

  3. Schritt 03
    Fotos aus mehreren Winkeln

    Übersicht, Detail, Ursache – auch Feuchtigkeitsspuren.

  4. Schritt 04
    Versicherung informieren

    Unverzüglich, formlos per Telefon oder Online-Formular.

Wer zahlt was?

  • Wohngebäude: Rohre, Decken, Wände, Estrich, verklebte Böden
  • Hausrat: Möbel, Elektronik, Kleidung, Teppiche
  • Elementar (Zusatz): Grundwasser, Rückstau, Starkregen, Hochwasser
Ausschlüsse

Regenwasser durch offene Fenster, Grundwasser ohne Elementarschutz, Verschleiß an alten Leitungen ohne Wartungsnachweis.

Häufige Fragen

Zahlt die Hausratversicherung auch das Parkett?
Nur wenn es lose verlegt ist. Verklebtes Parkett gehört zum Gebäude.
Muss ich den Handwerker vorher freigeben lassen?
Bei Reparaturen unter 500 Euro meist nicht. Größere Aufträge vorher mit der Versicherung abstimmen.

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