Schadenart
Wasserschaden richtig einschätzen und melden
Was Leitungswasser abdeckt, wo Elementarschutz beginnt und was Sie in den ersten Minuten tun sollten.
Rohrbruch, undichte Waschmaschine, defekter Zulaufschlauch – die Wohngebäudeversicherung zahlt am Gebäude, die Hausratversicherung an beweglichen Sachen. Grundwasser und Rückstau sind meist ausgeschlossen.
Sofortmaßnahmen
- Schritt 01Hauptwasserhahn zudrehen
Weiterlaufendes Wasser stoppen, um den Schaden zu minimieren.
- Schritt 02Strom in betroffenen Räumen abschalten
Gefahr durch Kurzschluss und Stromschlag.
- Schritt 03Fotos aus mehreren Winkeln
Übersicht, Detail, Ursache – auch Feuchtigkeitsspuren.
- Schritt 04Versicherung informieren
Unverzüglich, formlos per Telefon oder Online-Formular.
Wer zahlt was?
- Wohngebäude: Rohre, Decken, Wände, Estrich, verklebte Böden
- Hausrat: Möbel, Elektronik, Kleidung, Teppiche
- Elementar (Zusatz): Grundwasser, Rückstau, Starkregen, Hochwasser
Ausschlüsse
Regenwasser durch offene Fenster, Grundwasser ohne Elementarschutz, Verschleiß an alten Leitungen ohne Wartungsnachweis.
Häufige Fragen
- Zahlt die Hausratversicherung auch das Parkett?
- Nur wenn es lose verlegt ist. Verklebtes Parkett gehört zum Gebäude.
- Muss ich den Handwerker vorher freigeben lassen?
- Bei Reparaturen unter 500 Euro meist nicht. Größere Aufträge vorher mit der Versicherung abstimmen.
Weiter im Thema
- Schaden melden – Schritt für Schritt
- Wohngebäudeversicherung
- Sturmschaden – ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?
- Hagelschaden – Auto, Dach, Fassade
- Blitzschaden – Direkter Einschlag vs. Überspannung
- Brandschaden – Feuer, Ruß, Löschwasser
- Einbruchdiebstahl – Hausratversicherung
- Fahrraddiebstahl – Zusatzbaustein Hausrat
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