SCHADEN

Haftpflichtschaden – Sie haben jemandem etwas kaputt gemacht

Privathaftpflicht zahlt Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten. Vorsatz ist ausgeschlossen.

Nur bei Fahrlässigkeit oder unbeabsichtigten Fehlern greift die Haftpflicht. Vorsatz und Sachen aus geliehenem Eigentum sind Sonderfälle.

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden (Folgeschäden)
Deliktunfähige Kinder

Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig – oft nur über den Zusatzbaustein deliktunfähige Kinder mitversichert.

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