SCHADEN
Haftpflichtschaden – Sie haben jemandem etwas kaputt gemacht
Privathaftpflicht zahlt Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten. Vorsatz ist ausgeschlossen.
Nur bei Fahrlässigkeit oder unbeabsichtigten Fehlern greift die Haftpflicht. Vorsatz und Sachen aus geliehenem Eigentum sind Sonderfälle.
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden (Folgeschäden)
Deliktunfähige Kinder
Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig – oft nur über den Zusatzbaustein deliktunfähige Kinder mitversichert.
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Klarheit in wenigen Minuten – kostenlos & anonym.
Beschreiben Sie Ihren Schaden. Die KI prüft ihn systematisch. Auf Wunsch übernimmt ein neutraler Experte.
